Termine Allgemeines
Erstgespräch
Ich nehme mir viel Zeit für Sie.
Bitte füllen Sie vor dem ersten Termin den Online-Fragebogen aus.
Das Erstgespräch beinhaltet eine ausführliche Anamnese unter Einbeziehung schulmedizinischer und naturheilkundlicher Kriterien, Vertiefung verschiedener Aspekte aus dem Anamnesebogen und das Sichten Ihrer bisherigen Befunde.
Aufgrund dieser Informationen treffe ich eine erste Einschätzung Ihrer Situation, berate Sie ausführlich und plane mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt leiten wir die ersten Untersuchungen ein.
Kosten
Ich betreibe meine Praxis als Privatpraxis. Somit kann ich Ihnen einen umfangreichen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service bieten.
Unsere Praxis unterhält keine Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Alle unsere Patienten sind Privatpatienten oder Selbstzahler. Eine Erstattung von ärztlichen, diagnostischen oder labortechnischen Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt daher in der Regel nicht. Trotzdem lohnt es sich bei der Kasse wegen einer Beteiligung nachzufragen oder eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Gebührenkatalog der GOÄ in der Regel wie allgemein üblich mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz mit regulären Ziffern sowie Analogziffern.
Für Privatkassen sowie Zusatzversicherungen gilt:
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten für Laboruntersuchungen und medizinische Leistungen problemlos. In Ausnahmefällen (geschätzt 5%) kann es aber auch bei Privatversicherten je nach Anbieter oder Sachbearbeiter vorkommen, dass Kosten mit teils fragwürdigen Begründungen abgelehnt werden. Sollten Sie Zweifel haben oder bereits entsprechende Erfahrungen mit Ihrer Kasse, dann informieren Sie sich bitte vor Inanspruchnahme der Leistungen über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse.
Bei Zusatzversicherungen kann keine allgemeingültige Aussagen getroffen werden. Die Vertragsbedingungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, die ausschließlich für die Behandlung bei Heilpraktikern aufkommen (ich bin aber Ärztin für Naturheilverfahren) oder aber auch generell Naturheilverfahren und alternativmedizinische Therapieformen erstatten. Lesen Sie dies bezüglich bitte noch einmal genau Ihre Vertragsbedingungen oder informieren sich vorab bei Ihrem Versicherer.
Generell gilt, das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Arzt und dem Patienten zustande, nicht zwischen dem Arzt und der Krankenversicherung, sodass die Begleichung der Kosten immer durch den Patienten zu erfolgen hat, unabhängig davon, was er durch die Kasse erstattet wird.
Terminverschiebungen/-absagen
Ihr Termin ist individuell für Sie reserviert.
Deshalb ist es erforderlich, dass Termine Ihrerseits rechtzeitig verschoben bzw. abgesagt werden:
Termine für Dienstag bis Freitag mindestens 24 Std. vorher,
Termine für Montag bis spätestens Freitag 14:00.
Bei nicht rechtzeitig verschobenen bzw. abgesagten Terminen (auch bei Nicht-Eigen-Verschulden wie z.B. Krankheit, Stau ecc.), wird die Zeit pauschal in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht wieder belegt werden konnte.
Ich bitte hierbei um Ihr Verständnis.
Terminbuchung
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